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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2015 - L 9 AS 1148/15 NZB   

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https://dejure.org/2015,102257
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2015 - L 9 AS 1148/15 NZB (https://dejure.org/2015,102257)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.11.2015 - L 9 AS 1148/15 NZB (https://dejure.org/2015,102257)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. November 2015 - L 9 AS 1148/15 NZB (https://dejure.org/2015,102257)
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  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 141/12

    Bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch bei Zahlung wegen drohender

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2015 - L 9 AS 1148/15
    Denn selbst nach dem Recht, das vor Einführung der Anhörungsrüge galt, konnte eine unanfechtbare Entscheidung (vgl § 177, § 145 Abs. 4 Satz 3 SGG) auf einen außerordentlichen Rechtsbehelf nur geändert werden, wenn diese Entscheidung offensichtlich dem Gesetz widersprach oder grobes prozessuales Unrecht enthielt (vgl Bundessozialgericht [BSG], Beschl. v. 10. Juli 2013 - B 5 R 185/13 B, FamRZ 2013, 1801 = juris, jeweils Rn 3 mwN).
  • BSG, 10.07.2013 - B 5 R 185/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - mangelnde Prozessfähigkeit einer betreuten Person

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2015 - L 9 AS 1148/15
    Denn selbst nach dem Recht, das vor Einführung der Anhörungsrüge galt, konnte eine unanfechtbare Entscheidung (vgl § 177, § 145 Abs. 4 Satz 3 SGG) auf einen außerordentlichen Rechtsbehelf nur geändert werden, wenn diese Entscheidung offensichtlich dem Gesetz widersprach oder grobes prozessuales Unrecht enthielt (vgl Bundessozialgericht [BSG], Beschl. v. 10. Juli 2013 - B 5 R 185/13 B, FamRZ 2013, 1801 = juris, jeweils Rn 3 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2013 - L 9 U 184/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2015 - L 9 AS 1148/15
    Der Senat lässt dahinstehen, ob eine Gegenvorstellung im sozialgerichtlichen Verfahren nach Einführung der Anhörungsrüge (§ 178a des Sozialgerichtsgesetzes (SGG)) durch Art. 9 Nr. 3 des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 3220) überhaupt noch statthaft sein könnte und der Senat befugt wäre, seinen unanfechtbaren Beschluss vom 15. Oktober 2015 ohne gesetzliche Grundlage im Verfahren der Gegenvorstellung mit dem Ziel aufzuheben, die formelle und materielle Rechtskraft des Urteils vom 19. März 2015, die gemäß § 145 Abs. 4 Satz 3 SGG kraft Gesetzes mit der Ablehnung der Beschwerde zugunsten des beklagten Jobcenters eingetreten ist, rückwirkend wieder zu beseitigen (s. bereits Senatsbeschl. v. 28. November 2013 - L 9 U 184/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 9 AS 1148/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2015 - L 9 AS 1148/15
    Die Gegenvorstellung der Kläger gegen den Senatsbeschluss vom 15. Oktober 2015 (L 9 AS 1148/15 NZB) wird zurückgewiesen.
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